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Eltern

Wir wünschen uns die aktive Unterstützung der schulischen Arbeit von allen Eltern in vielerlei Hinsicht und gehen davon aus, dass allen Eltern die schulische Entwicklung ihres Kindes wichtig ist.

Elternmitarbeit bedeutet für uns:

Die Schulpflegschaft

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleitung – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten ElternvertreterInnen ausgetauscht.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus VertreterInnen der Eltern und der Lehrerkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.