Maskenpflicht am Sitzplatz
Liebe Eltern,
wie Sie aus der Presse schon erfahren durften, hat die
Landesregierung beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die
Schüler*innen ab Dienstag, den 02.11.2021, aufzuheben.
Konkret bedeutet das für alle Schüler*innen:
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Es besteht ab dem 02.11.2021 für Schüler*innen keine Pflicht
mehr zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die
Schüler*innen in ihren Klassenräumen auf festen
Sitzplätzen sitzen.
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Das gilt genauso für den Bereich der OGS. Bei Aktivitäten an
einem festen Sitzplatz besteht keine Maskenpflicht mehr.
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Das Tragen von Masken ist natürlich auf freiwilliger Basis
weiterhin erlaubt.
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Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird gilt für alle die
Maskenpflicht. Dazu zählt freies Bewegen im Klassenraum, der
Gang zur Toilette und andere „Verkehrswege“ innerhalb des
Schulgebäudes.
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Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht komplett. (Ausnahme
ist der Gang zur Toilette und wir empfehlen das Tragen
weiterhin bei der Discopause, da die Kinder sehr eng
aufeinander tanzen.)
Bitte geben Sie Ihrem Kind auch weiterhin eine Ersatzmaske mit!
Die Pooltestungen werden bis zu den Weihnachtsferien im bekannten
Rhythmus stattfinden.
Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, sind wir als Schule weiterhin
angehalten, dem Gesundheitsamt die direkten Sitznachbarn als
Kontaktpersonen zu melden.
Genesene Schüler*innen sind wie bisher von der Quarantäne
ausgenommen.
Wir hoffen sehr, dass die neuen Regelungen für die Kinder kein
erhöhtes Risiko darstellen.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen ein
schönes langes Wochenende!
(Montag ist schulfrei!)
Mit freundlichen Grüßen,
Evelyn Georgi
– Schulleiterin –
Martina Flore
– komm. stv. Schulleitung –