Liebe Eltern,
hiermit leiten wir Ihnen eine ergänzende Information des Schulverwaltungsamtes bzgl. eines hoffentlich bald startenden Wechselunterrichts bzw. der pädagogischen Betreuung/Notgruppen weiter.
Auszug aus dem Schreiben „Informationen zur Testpflicht“:
[Es]… wurde die Bezirksregierung Düsseldorf zu Regeln für die pädagogische Betreuung befragt. Dazu wurde folgende Antwort gegeben: "… es [wird] ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiterem Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht oder dem Betreuungsangebot teilnehmen (müssen dann am Distanzunterricht teilnehmen)."
Aus diesem Schreiben müssen wir entnehmen, dass die Testpflicht nicht erst mit Start des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts beginnt, sondern schon mit Beginn der Notbetreuung. Die Tests sind Anfang der Woche eingetroffen. Das bedeutet, dass wir schon diese Woche in der Notbetreuung mit den Selbsttests starten werden.
> Sollte ab nächster Woche der Wechselunterricht wieder starten können, werden wir die Kinder zweimal wöchentlich testen.Die Tests werden unter Anleitung der jeweiligen Klassenlehrerin von den Kindern selbst durchgeführt. Die Testungen finden jeweils Mo, Di, Mi und Do zu Beginn des Wechselunterrichts statt.
Kinder, bei deren Test ein positives Testergebnis angezeigt wird, werden aus der Lerngruppe geführt, separiert und kurzzeitig beaufsichtigt. Die Eltern werden sofort telefonisch informiert und müssen ihr Kind umgehend abholen und einen PCR Test durchführen lassen (s. CoronaBetrVO:§1, (2a), 2.).
In dieser Angelegenheit ist es uns sehr wichtig, Sie ausdrücklich darüber zu informieren, dass nicht wir, sondern das Ministerium die Entscheidung getroffen hat, dass bei Testverweigerung die Kinder weder am Präsenzunterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Mit freundlichen Grüßen,